Aufteilungen der Wohngrundbücher.
Es hat sich ergeben, dass nicht nur Firmen, sondern auch private Eigentümer den Wunsch haben, ihr Haus aufzuteilen und in Eigentumswohnungen umzuwandeln.
Oft handelt es sich um den Wunsch, eine Wohnung zu bewohnen und die restlichen Wohnungen zu verkaufen. Oder die Eltern möchten schon jetzt das Vermögen den Kindern überlassen.
Viele Eigentümer wissen aber auch, dass beim Verkauf der einzelnen Wohnungen ein höherer Preis erzielt wird, als beim Verkauf En-Bloc.
Wir erstellen Ihnen, falls nicht vorhanden, die Aufteilungspläne um die Genehmigung der Baubehörde zu erlangen. Weiter bereiten wir die Teilungserklärung nach § 8 WEG mit Berechnung der Wohnflächen und
Eigentumsanteile sowie Zuteilung der Sondernutzungsrechte vor.
Sie erhalten den notariellen Entwurf zu Ihrer Prüfung. Nach Protokollierung der Teilungserklärung steht dem Anlegen der einzelnen Grundbücher nichts im Wege.
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