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ÜBER UNS:
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unsere langjährige Erfahrung
in der Immobilienbranche ...

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Hybner Immobilien:

1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund eines Angebotes, kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2. Behandlung von Angeboten:
a) Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Dr. Hybner GmbH an Dritte weitgergeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr.
b) Ist dem Auftraggeber die Vertraulichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Dr. Hybner GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich mitzuteilen.

3. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
Die Dr. Hybner GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Provision
Mit rechtswirksamen Abschluß des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in Höhe von 4,76% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht das beiliegende Exposé einen anderen Provisionssatz ausweist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

5. Gleichwertigkeit
Dem Kaufvertrag gleichwertig ist der Erwerb von realen oder ideelllen Anteilen am Vertragsobjekt sowie der Erwerb eines anderen, jedoch vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

6. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

7. Haftung
Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

8. Schlussbestimmungen
Der Makler nimmt keine Zahlung für den Verkäufer in Empfang. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die gegenseitige Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist Stuttgart. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.